Asbest - Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4
Abschluss
Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie eine Bescheinigung, die Ihre Sachkunde um 6 Jahre verlängert.
Information
Teilnahmevoraussetzung:
Erfolgreich abgeschlossener Sachkundelehrgang nach TRGS 519 für zementgebundene Asbestprodukte.
Der Nachweis ist mit der Anmeldung einzureichen.
Bitte beachten:
Für diesen Sachkunde-Fortbildungskurs besteht eine Anwesenheitspflicht von 08:00 Uhr bis zum Ende!
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zum Kurs mit.
Inhalt
- Gesundheitsgefahren durch Asbest
- aktuelle Vorschriften
- Arbeitsverfahren
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Schutzausrüstung
- Praxisbeispiele
- Praxisübung am Fassadenmodell
Dieser Kurs erfüllt die Anforderungen nach Anlage 5 der TRGS 519 und ist behördlich anerkannt.
Ziel
Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4 A-C ("kleiner Asbestschein"), deren Sachkunde-Prüfung 6 Jahre zurückliegt und zur Aufrechterhaltung der Sachkunde einen Auffrischungskurs besuchen wollen.
HINWEIS:
Die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 A-C gilt nur noch für 6 Jahre! Innerhalb dieser Frist muss an einem Auffrischungskurs teilgenommen werden, sonst verfällt die Asbest-Sachkunde. Stichtag ist das Datum der Asbest-Sachkunde-Prüfung. D.h., wer innerhalb der 6 Jahre keinen Auffrischungskurs besucht hat, verliert seine Sachkunde komplett, darf keine Asbest-Sanierungs-Arbeiten mehr ausführen und muss wieder einen behördlich anerkannten Asbestsachkundekurs besuchen!