Asbest - Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4

Samstag, 18.01.2025

08:00 - 16:00 Uhr

Handwerkskammer in Regensburg
Ditthornstraße 10
93055 Regensburg

Abschluss
Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie eine Bescheinigung, die Ihre Sachkunde um 6 Jahre verlängert.

Information
Teilnahmevoraussetzung:

Erfolgreich abgeschlossener Sachkundelehrgang nach TRGS 519 für zementgebundene Asbestprodukte.

Der Nachweis ist mit der Anmeldung einzureichen.



Bitte beachten:

Für diesen Sachkunde-Fortbildungskurs besteht eine Anwesenheitspflicht von 08:00 Uhr bis zum Ende!


Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zum Kurs mit.




Inhalt
- Gesundheitsgefahren durch Asbest

- aktuelle Vorschriften

- Arbeitsverfahren

- Technische und organisatorische Maßnahmen

- Schutzausrüstung

- Praxisbeispiele

- Praxisübung am Fassadenmodell


Dieser Kurs erfüllt die Anforderungen nach Anlage 5 der TRGS 519 und ist behördlich anerkannt.

Ziel
Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4 A-C ("kleiner Asbestschein"), deren Sachkunde-Prüfung 6 Jahre zurückliegt und zur Aufrechterhaltung der Sachkunde einen Auffrischungskurs besuchen wollen.


HINWEIS:

Die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 A-C gilt nur noch für 6 Jahre! Innerhalb dieser Frist muss an einem Auffrischungskurs teilgenommen werden, sonst verfällt die Asbest-Sachkunde. Stichtag ist das Datum der Asbest-Sachkunde-Prüfung. D.h., wer innerhalb der 6 Jahre keinen Auffrischungskurs besucht hat, verliert seine Sachkunde komplett, darf keine Asbest-Sanierungs-Arbeiten mehr ausführen und muss wieder einen behördlich anerkannten Asbestsachkundekurs besuchen!

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