Qualifikationsauffrischung Fachkundige Person Hochvolt (FHV) Stufe 3S in der Land- und Baumaschinentechnik

Montag, 21.12.2026

08:45 - 17:00 Uhr

Handwerkskammer in Landshut
Am Lurzenhof 10 b
84036 Landshut

Information
Teilnahmevoraussetzung (schriftlicher Nachweis ist erforderlich):

- Gültiges Zertifikat "Fachkundige Person Hochvolt (FHV) Stufe 3S in der Land- und Baumaschinentechnik

- Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch arbeitsmedizinische

Untersuchung entsprechend E FSÜ (nicht älter als 3 Jahre)

- Erste-Hilfe-Kurs (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung,

nicht älter als 2 Jahre)

Inhalt
- Im Unternehmen - Sicherheit auf der Ebene der Organisation/des Unternehmens

- Qualifizierung = Die einzelnen Stufen und deren praktische Handhabung: Was darf Wer Wann?!

- Aufgaben der Unternehmerinnen und Unternehmer für das sichere Arbeiten an

HV-Komponenten und -Systemen

- Hochvolt-Gefährdungsbeurteilung, Bewertungen und Schlussfolgerungen

- Gefährdungsbeurteilung Li-Batterien, Transport und Verpackung

- Aktualisierte Änderungen der rechtlichen Grundlagen und/oder Rahmenbedingungen

wie z. B. aktualisierte DGUV/FAQ‘s

- Ladestationen On/Off-Board sowie stationäre und mobile Ladestationen. Handhabung

- Neue veränderte Technologie und deren Anwendungen wie z.B. Ladestationen,

Brennstoffzelle/Elektrolyse sowie Umgang mit Wasserstoff (Hersteller abhängig)

- Offene Fragen aus dem Werkstattalltag klären und rechtlich veranschaulichen

- Messungen am aktiven Hochvolt-System



Ziel
Qualifizierte Servicekräfte (Gesellen, Servicetechniker, Meister) der Land- und Baumaschinen Betriebe mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die bereits ein gültiges Zertifikat zur Fachkundigen Person Hochvolt an einer vom LandBauTechnik Bundesverband auditierten Schulungsstätte erworben haben.

Abschluss
Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat zur Qualifikationsauffrischung "Fachkundige Person Hochvolt (FHV)" der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093). Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren.

Im Anschluss kann durch eine erneute zweitägige Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.

zurück zur Übersicht